Allgemeine Geschäftsbedingungen der RohrTec NRW

Stand: Mai 2025

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma RohrTec NRW mit Sitz in Bochum gelten für alle Verträge mit Kunden im gesamten Ruhrgebiet. Auf Wunsch und nach Absprache können Einsätze auch außerhalb des Ruhrgebiets stattfinden. Etwaige Fahrtkosten werden abhängig vom Einsatzort separat berechnet.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn RohrTec NRW diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot, Annahme und Vertragsschluss

(1) Angebote von RohrTec NRW – mündlich oder schriftlich – sind stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme der Kundenbestellung durch RohrTec NRW zustande.
(3) RohrTec NRW erbringt Wartungs- und Reinigungsarbeiten gemäß §§ 611 ff. BGB. Bei nicht eindeutig feststellbarer Ursache der Rohrverstopfung bestimmt RohrTec NRW die Maßnahmen zur Störungsbeseitigung nach eigenem Ermessen (§ 315 BGB).
(4) Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Ziel ist die bestmögliche Behebung der Störung, ein konkreter Reinigungserfolg kann jedoch nicht zugesichert werden.

§ 3 Preise

(1) Preise verstehen sich in Euro und enthalten – sofern der Kunde Verbraucher ist – die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
(2) Fahrtkosten sowie Arbeitszeit für An- und Abfahrt werden ab dem Firmensitz in Bochum berechnet.
(3) Bei größeren Aufträgen ist RohrTec NRW berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Verbrauchsmaterialien (z. B. Dichtungen, chemische Reiniger) sowie Entsorgungskosten werden gesondert abgerechnet.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Zeitangaben zur Leistungserbringung sind unverbindlich. Verbindliche Termine bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
(2) Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder äußerer Einflüsse entbinden RohrTec NRW von der Einhaltung vereinbarter Termine.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, ungehinderten Zugang zu sämtlichen Entwässerungsgegenständen und -leitungen zu ermöglichen und über mögliche Erschwernisse zu informieren.
(4) Für die Arbeiten notwendige Wasser- und Stromanschlüsse sind vom Kunden bereitzustellen. Die Verbrauchskosten trägt der Kunde.
(5) Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt keine Reinigung der Arbeitsumgebung, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(6) Zur Dokumentation und Qualitätssicherung können vor, während und nach den Arbeiten Fotoaufnahmen gemacht werden.

§ 5 Rohre/Leitungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, RohrTec NRW vor Beginn der Arbeiten über das vorhandene Rohrmaterial, den Leitungsverlauf und relevante bauliche Besonderheiten zu informieren. Unterbleibt dies, haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden oder Mehraufwand.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, RohrTec NRW über Gefahrenstoffe oder andere sicherheitsrelevante Umstände rechtzeitig zu informieren.

§ 6 Bestätigung der Auftragsdurchführung

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde die Durchführung auf dem Arbeitsnachweis zu bestätigen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
(2) Spätestens 14 Tage nach Zugang ist die Zahlung ohne Abzug zu leisten. Bei Verzug können Verzugszinsen geltend gemacht werden.
(3) Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

§ 8 Zurückbehaltung und Aufrechnung

(1) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen zulässig.
(2) RohrTec NRW tritt nicht mit Dritten (z. B. Versicherungen) in direkte Zahlungsabwicklung, es sei denn, es besteht eine gesonderte vertragliche Vereinbarung.

§ 9 Haftung und Nachbesserung

(1) Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. RohrTec NRW ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(2) Schadensersatz wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geleistet.
(3) Es wird keine Haftung übernommen für:
• Schäden an alten, porösen oder nicht fachgerecht verlegten Leitungen (z. B. aus Guss, Blei, Steinzeug, Faserzement oder Kunststoff),
• Rohrbrüche, Risse oder Undichtigkeiten,
• Schäden durch während der Arbeiten austretende Abwässer,
• Folgeschäden an Möbeln, Bodenbelägen, Wänden, Fassaden etc.,
• Schäden, die durch den Einsatz von Spiralen, Fräsen oder anderen mechanischen Geräten entstehen, wenn das Rohrsystem bereits vorgeschädigt, veraltet oder nicht den aktuellen baulichen Normen entspricht.
(4) RohrTec NRW haftet nicht für Arbeiten an bereits defekten Leitungen.
(5) Der Kunde sichert zu, Eigentümer der Leitungen zu sein oder das Einverständnis des Eigentümers eingeholt zu haben. Andernfalls stellt er RohrTec NRW von allen Ansprüchen frei.
(6) Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz

Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz der Firma RohrTec NRW in Bochum, sofern gesetzlich zulässig.
(4) Erfüllungsort ist Bochum.
(5) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 12 Weitere Hinweise zur Leistungserbringung und Notdienstzuschläge

(1) Das Aufschneiden oder Entfernen von Silikonfugen gehört nicht zum Leistungsumfang und wird weder durchgeführt noch ersetzt.
(2) Der (Wieder-)Einbau alter Siphons und Dichtungen erfolgt nicht durch RohrTec NRW.
(3) Für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Notdienstzuschlag in Höhe von 99 € (inkl. USt.) berechnet.

§ 13 Absagen und Nichtdurchführbarkeit

(1) Sagt der Kunde einen Termin weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz ab oder ist die Durchführung der Arbeiten aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich (z. B. kein Zugang, Kunde nicht anwesend, keine Erreichbarkeit), so behält sich RohrTec NRW vor, eine Pauschale für die vergebliche Anfahrt in Höhe von 49 € (inkl. USt.) zu berechnen.
(2) Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz entstandener Kosten bleibt unberührt.

§ 14 Pauschalpreise, Zusatzmaßnahmen und Arbeitsabbruch

(1) RohrTec NRW bietet Verstopfungsbeseitigungen in zwei Pauschalvarianten an:
• Pauschale 1: 109€
Verstopfungsbeseitigung ohne Maschineneinsatz (z. B. Toiletten, Waschbecken, Spülen etc.), manuelle Reinigung, zum Festpreis inkl. An-/Abfahrt innerhalb Bochum.
• Pauschale 2: 240€ Verstopfungsbeseitigung mit Maschineneinsatz (Motorspirale/elektronische Spirale), innerhalb der Wohnung/Stockwerkseinheit bis zur Fallleitung, zum Festpreis inkl. An-/Abfahrt innerhalb Bochum.

(2) Sollte sich im Einsatzverlauf herausstellen, dass die Verstopfung mit den Mitteln aus Pauschale 1 nicht beseitigt werden kann, wird automatisch auf Pauschale 2 umgestellt. Pauschale 1 verliert dann ihre Gültigkeit.

(3) Reicht auch der Einsatz der Motorspirale (Pauschale 2) nicht aus oder liegt die Ursache tiefer (z. B. unterhalb der Fallleitung) oder außerhalb der Einheit, sind zusätzliche Maßnahmen wie TV-/Kamera-Inspektion, Frästechnik oder Spezialgeräte notwendig. Diese sind nicht in den Pauschalen enthalten und werden nach Zeitaufwand, Gerätepauschale sowie An-/Abfahrt separat berechnet.

(4) Verweigert der Kunde den Einsatz dieser notwendigen Zusatzmaßnahmen, obwohl eine sachgerechte Behebung der Verstopfung ohne sie nicht möglich ist, wird die Arbeit abgebrochen. Der bis dahin entstandene Aufwand (einschließlich An-/Abfahrt, Arbeitszeit und ggf. Gerätebereitstellung) wird vollständig berechnet.

(5) In Fällen verweigerter Zusatzmaßnahmen übernimmt RohrTec NRW keine Haftung für verbleibende Verstopfungen, Schäden oder Folgeschäden, da die Arbeit auf Wunsch des Kunden nicht fachgerecht abgeschlossen werden konnte.